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Ihre Liegenschaft in guten Händen

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Stockwerkeigentümerschaften

Die STWEG-Bewirtschaftung ist eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe. Es gilt, die unterschiedlichen Interessen, Ansichten und persönlichen Standpunkte mehrerer Eigentümer zu sinnvollen, gemeinschaftlich getragenen Lösungen zu vereinen.

Beim Immobilienmanagement, der Leitung von Eigentümerversammlungen, bei der Auslegung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung sowie bei der Äufnung und Verwendung des Erneuerungsfonds braucht es fundiertes Wissen, Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen wie auch psychologisches Geschick. Als Mitglied des HEV Schweiz (Hauseigentümerverband Schweiz) bewirtschaften wir Ihr Eigentum mit Fingerspitzengefühl und Persönlichkeit. Wir richten unser Augenmerk auf die gezielte und nachhaltige Liegenschaftsbewirtschaftung, denn es reicht nicht aus eine Liegenschaft nur zu verwalten. Deswegen pflegen wir mit besonderer Sorgfalt die individuelle Beratung der einzelnen.

Mit der Liegenschaftsbetreuung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Administrative Verwaltung

  • Rechnungsstellung und Inkasso von Betriebsnebenkosten und Erneuerungsfonds (exkl. Betreibungen)
  • Bezahlung aller anfallenden Rechnungen
  • Erstellen der Verwaltungsrechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer
  • Verwaltung des Erneuerungsfonds
  • Erstellen des jährlichen Budgets
  • Einberufung und Leitung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Verfassen Beschlussprotokoll der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Abrechnung der Sozialleistungen des Abwarts und Reinigungsdienstes sowie Erstellen der Lohnweise
  • Abschliessen, Erneuern und Kündigen von Gebäude-Versicherungsverträgen im Namen der STWEG
  • Schadenmeldungen an die STWEG-Gebäudeversicherung
  • Verwaltung bestehender Serviceverträge sowie Abschliessen neuer Serviceverträge
  • Einkauf von Heizenergie
  • Aufbewahrung der Begründungsunterlagen, Reglemente, Protokolle usw. im Zusammenhang mit der Liegenschaft gemäss den gesetzlichen Vorschriften
  •  

 

Technische Verwaltung

  • Anstellung und Einführung des Hauswartes in den Aufgabenbereich anhand des Pflichtenhefts
  • Betreuung der Liegenschaft und Zusammenarbeit mit dem Hauswart (Hauswart ist durch STWEG zu stellen)
  • Ausführen der Beschlüsse der Gemeinschaft
  • Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instand Stellung an qualifizierte Handwerker, Unternehmer und Lieferanten
  • Aufhebung des Schliessplans und Bestellung von Schlüsseln für die Schliessanlagen